Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Sehr praxisorientierte Tips

VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 03:31 (vor 7370 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von blendlampe am 02. Oktober 2005 21:53:

Danke für Deine sehr praxisorientierten Tips. Sowas gefällt mir, und sowas bringt uns auch weiter (ich habe den Eindruck, in diesem Forum überwiegt manchmal das gegenseitige Bemitleiden ohne konkrete Offensiven)

Aber dennoch ein paar Fragen, da es bei mir in 1-2 jahren vielleicht ernst werden könnte:

Das geht auch ohne Heirat.

D.h., mit Heirat ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso garantiert? (ohne extra Beurkundung?)

Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden.

Wo tut man das? Beim Amtsgericht? Beim Notar? Beim Jugendamt?

In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.

Eine sehr weise Voraussicht, über die die meisten Männer sicher nicht aufgeklärt werden. Doch wie begründet man das der Frau, wie kann man es ihr schmackhaft machen? Oder (was bei meiner Freundin nicht der Fall sein wird) kann/muß man ihr die Pistole auf die Brust setzen und ihr klarmachen, daß man fliehen wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß man willkürlich seines Kindes beraubt werden kann?

Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los.

Wenn ich mich richtig erinnere, muß der nicht verheiratete Vater irgendeinen Wisch unterschreiben. Tut er es nicht, muß die Frau klagen, um einen Gentest gerichtlich durchzusetzen.

So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.

Wenn das so einfach wäre. Wenn man einen attraktven Arbeitsplatz hat, den man nicht aufgeben möchte?

Alles in allem bin ich am Überlegen, welche Strategie mir als Vater die größtmögliche Rechtssicherheit im deutschen Scheidungs- Unterhalts- und Umgangsrecht bietet.

Ziel ist es:
- für Expartner oder Exgatten im Trennungs/Scheidungsfall nicht unterhaltspflichtig zu sein
- verbrieftes Umgangsrecht mit meinem Kind zu haben

Also: Heiraten mit Ehevertrag oder nicht Heiraten und gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung direkt nach der Empfängnisfeststellung?

Bzw: Ersetzt nicht Heiraten mit Ehevertrag die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung bzw. führt zu einem gleichwertigen Zustand? (IMO hat der verheiratete Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht, oder irre ich mich?)

Bzw. Falls es Expartner-Unterhaltspflicht auch für eheähnliche Gemeinschaften gibt, bietet dann Heirat mit Ehevertrag einen größeren Schutz vor Expartner-Unterhaltsansprüchen? (ich rede hier nicht von Kindesunterhalt. Dieser ist für den festgestellten Vater IMMER Pflicht, das ist mir bekannt)

danke im voraus
Holger


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