Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?

scipio africanus, Monday, 03.10.2005, 14:24 (vor 7370 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Christian am 02. Oktober 2005 10:12:

Der Unterhaltssklave muss arbeiten für -> arbeitsunwillige Frau -> für den Staat -> für die Scheidungsindustrie und somit ist das Problem der Geldbeschaffung und Kostendeckung aus der Welt geschafft und deshalb wird Unrecht verübt!
meint,
Christian

Das Ehe - und Scheidungsrecht orientiert sich nach wie vor an der bürgerlichen Ehe. Diese wurde nicht zuletzt geschlossen, um die Kinder der Frau zu legitimieren und die Erbfolge zu sichern. Der Ehemann anerkannte durch die Eheschliessung, dass alle während der Ehe geborenen Kinder die seinen sind, denn die biologische Vaterschaft konnte nicht festgestellt werden.
Die Ehe war auf Dauer angelegt (bis das der Tod euch scheidet), Ehescheidung verpönt und uneheliche Kinder und deren Mütter wurden ausgegrenzt. Ausserehelicher Verkehr von Frauen wurde geächtet und war ein Grund, die Frau aus der Familiengemeinschaft auszustossen. Das alles ist heute nicht mehr der Fall.

-Ausserehelicher Verkehr wird als Ausdruck sexueller Freiheit propagiert. -Die bürgerlichen Moralvorstellungen können nicht mehr als allgemein akzeptierte Norm gelten.
-Die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe spielt keine Rolle mehr.
-Die biologische Vaterschaft kann festgestellt werden.

Familie bedeutet heute nicht mehr Vater, Mutter und Kind(er), sondern Mutter und Kind(er). Das ist die heutige Kernfamilie, zu der sich ein sozialer Vater gesellen kann, sofern er im Lebensentwurf der Frau vorgesehen ist.
Es gibt nicht mehr den einen Vater, sondern deren drei :

-Sozialer Vater ist der im Lebensentwurf der Frau vorgesehene Lebenspartner auf Zeit
-Gesetzlicher Vater ist der zahlungspflichtige Mann
-Biologischer Vater ist der Erzeuger

Es soll noch vorkommen, dass die drei Väter ein - und diesselbe Person sind. Die Vaterschaft im traditionellen Sinn gibt es nicht mehr. Die Verpflichtungen, die sich am tradierten bürgerlichen Eheideal orientieren, wurden beibehalten, die Rechte abgeschafft.
Wo Vaterschaft nur noch die Zahlungspflicht garantiert, die Rechte aber negiert, muss jedem Mann abgeraten werden, Pflichten ohne Rechte zu übernehmen und sich dem goodwill der Frau anzuvertrauen.
Die bürgerliche Ehe ist tot und kann nicht mehr massgebendes Leitbild für die Gesetzgebung sein.
Die finanziellen Unterhaltspflichten für die Kinder müssen daher dem Staat übertragen werden. Das wäre zeitgemäss.
Gemeinsames Sorgerecht und ähnliche Modelle gaukeln eine Gleichberechtigung vor, die es nicht geben wird. Die primär Erziehungsberechtigte bleibt die Mutter. Das heisst in der Praxis, dass das gemeinsame Sorgerecht solange ausgeübt werden kann, wie die Mutter bereit ist zu kooperieren.
Ich staune immer wieder, mit wie wenig sich Männer zufriedengeben.

scipio africanus


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