Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Vergleich zu Prostitution ist nicht korrekt

VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 21:16 (vor 7370 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Nick am 03. Oktober 2005 17:10:

bei Prostitution weiß der Freier, worauf er sich einläßt. Leistung und Gegenleistung werden vorher ausgehandelt, dann wird das Geschäft gemäß den Vereinbarungen abgewickelt.

Bei einer Eheschließung oder Kinderzeugung ist das nicht so. (wobei der Vergleich Kinderzeugung mit einem Geschäft ohnehin problematisch ist, da ja das Recht auf Elternschaft IMO ein elementares Menschenrecht ist, welches nicht verhandelt werden kann)

Korrekt wäre der Vergleich, wenn der Ehemann in spe an einer Risikobelehrung teilnehmen müßte, ähnlich wie die Zwangsbelehrung für Bankkunden, die in spekulative Geldanlagen einsteigen wollen.

Gruß
Holger


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