Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: hochinteressant

AJM, Monday, 03.10.2005, 11:57 (vor 7370 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer

Als Antwort auf: hochinteressant von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 01:02:

-man kommt garantiert in den Genuß des gemeinsamen Sorgerechts
-mit Ehevertrag kann man Expartner-Unterhalt kategorisch ausschließen

Hallo,

das mit dem garantierten gemeinsamen Sorgerecht mag vielleicht in der Theorie so sein, aber durch entsprechende Tricks ist es von der Damenwelt leider auch sehr leicht auszuhebeln. Los gehts mit falschen Anschuldigungen, Umgangsrechtsverweigereung und endet nach 2-3 Jahren mit der richterlich festgestellten "Entfremdung".

Auch ein Ehevertrag ist heute (zumindest in der BRD) nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde. Kategorisch auszuschließen ist der Ehegattenunterhalt nämlich leider nicht (meist wird da auf Sittenwidrigkeit erkannt). Wo kämen wir da auch hin, daß femina Dich nicht ausnehmen darf?

Gruß

AJM


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