Re: hochinteressant
Als Antwort auf: hochinteressant von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 01:02:
Viel wirres Zeug hier:
Sorgerecht:
Nach deutschem Recht ist das gemeinsame Sorgerecht bei Ex-Ehepartnern die Norm, allerdings ist das ein formaler Begriff, der nichts über die tatsächliche Sorge für die Kinder aussagt, im Ggs. zum Bilokationsprinzip in Belgien oder Frankreich, das einen in etwa gleichverteilten Aufenthalt der Kinder bei beiden Elternteilen vorsieht. So haben in Deutschland Mütter gute Chancen, die alleinige Sorge für die Kinder zu bekommen, wenn sie nur lange genug den Umgang der Väter mit den Kindern vereiteln. In Frankreich oder Belgien gehen Frauen dafür bis zu einem Jahr in den Knast. Das sollte einen aber nicht davon abhalten zu sehen, daß die meisten Frauen hierzulande kein Problem mit dem gemeinsamen Sorgerecht haben.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben Väter nach der Trennung kein Sorgerecht, es sei denn, die Mutter stimmt zu. Falls nicht kann man klagen, wie gut die Chancen stehen, weiß ich nicht.
In puncto Sorgerecht oder besser - denn darauf läuft es hierzulande meist heraus - Umgangsrecht bietet die Ehe mehr Rechte, wenn auch keine Rechtssicherheit. Ist halt wie im richtigem Leben
...
Unterhaltspflicht:
Der nacheheliche Unterhalt ist zweigeteilt, zum einen der Aufstockungsunterhalt mit dem dem geringerverdienenden Ex-Ehepartner 3/7 der Differenz des Einkommens der Ex-Ehepartner zustehen, die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dafür zu sorgen, daß die Frau trotz Kindern arbeiten geht und es wäre von Vorteil, wenn sie ein gleichwertiges Einkommen erziehlt. Frauen sind weder Haus- noch Nutztiere!
Der andere Teil des nachehelichen Unterhalts - und der betrifft auch nichteheliche Gemeinschaften - ist der sog. Betreuungsunterhalt, der fällig wird, wenn sich ein Partner nach einer Scheidung /Trennung um die Kinder kümmert. Das sind ökonomisch gesprochen sog. Opportunitätskosten, die man dem Partner erstatten muß, weil er ja nicht arbeiten gehen "kann". Diese Beträge sind meist erheblich höher als der sog. Aufstockungsunterhalt, momentan gibt es noch eine unterschiedliche Behandlung bei Ehen und nichtehelichen Gemeinschaften. Diese bezieht sich auf den Zeitpunkt wann der Ex-Partner wieder gesetzlich verpflichtet ist, sich eine Vollzeit-Arbeit zu suchen. Bei Ex-Ehepartnern ist das der Fall, wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist, bei getrennten nichtehelichen Gemeinschaften momentan noch wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Das ist aber mittlerweile höchstrichterlich gekippt worden, in Zukunft müssen Ehen und nichteheliche Gemeinschaften gleichgestellt werden. Ein Gesetzesentwurf der rotgrünen Regierung sieht deshalb eine Ausdehnung des Betreuungsunterhalts für nichteheliche Ex-Partner vor, die dem der Ex-Ehepartner entspricht, also bis das jüngste Kind 15 Jahre alt ist. Das ist natürlich nur eine Interpretationsmöglichkeit des höchstrichterlichen Urteils
und ich weiß auch nicht, ob das Gesetz noch durchgekommen ist. Verkauft wurde diese Gesetzesinitiative jedenfalls damit, die Selbstverantwortung der Frauen zu fördern
.
Kurzum, auch bei nichtehelichen Gemeinschaften kann nach einer Trennung - falls Kinder da sind - eine Unterhaltspflicht bestehen, ein gemeinsames Sorgerecht ist bei getrennten nichtehelichen Lebensgemsinschaften zwar nicht die gesetzliche Norm, aber auch nicht ausgeschlossen; bei Ex-Ehepartnern zwar die Norm, aber nicht gewährleistet
.
Trau, schau, wem.
PS. Wem meine geschlechtsneutrale Formulierung nicht gefällt, dem sei gesagt, daß dies ein zutiefst männliches Problem ist, da Frauen nicht unter Wert heiraten, davon kann Mann lernen!
gesamter Thread:
- Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? -
Christian,
02.10.2005, 13:12
- Wie kann man als Mann bei der Rechtslage in Deutschland heiraten ? (nT) -
Sven,
02.10.2005, 15:52
- Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
Wodan,
02.10.2005, 20:03
- Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
blendlampe,
03.10.2005, 00:53
- Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
Wodan,
03.10.2005, 02:46
- hochinteressant -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 04:02
- Re: hochinteressant - alan, 03.10.2005, 08:11
- Re: hochinteressant -
AJM,
03.10.2005, 11:57
- Re: hochinteressant - Wodan, 03.10.2005, 22:32
- hochinteressant -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 04:02
- Sehr praxisorientierte Tips -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 03:31
- Re: Sehr praxisorientierte Tips -
blendlampe,
03.10.2005, 15:05
- der letzte Tip funktioniert aber nicht -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 16:31
- Funktioniert alles - blendlampe, 04.10.2005, 01:57
- der letzte Tip funktioniert aber nicht -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 16:31
- Re: Sehr praxisorientierte Tips - Peaceful Warrior, 03.10.2005, 16:13
- Re: Sehr praxisorientierte Tips -
blendlampe,
03.10.2005, 15:05
- Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
Wodan,
03.10.2005, 02:46
- Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
blendlampe,
03.10.2005, 00:53
- Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) -
Wodan,
02.10.2005, 20:03
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? - Mikael, 02.10.2005, 18:39
- Ja. - Wodan, 02.10.2005, 19:59
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? -
scipio africanus,
03.10.2005, 14:24
- Re: Genau! - Nikos, 03.10.2005, 15:00
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? - Eugen, 03.10.2005, 15:34
- wie wärs eigentlich mit Quotenregelung mal andersrum? - VielleichtFamiliengründer, 03.10.2005, 15:58
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? - MeckMax, 03.10.2005, 17:11
- Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !" -
Mikael,
03.10.2005, 18:52
- Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !" - Nikos, 03.10.2005, 19:47
- Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !" - scipio africanus, 04.10.2005, 13:34
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? -
Nick,
03.10.2005, 20:10
- Der Vergleich zu Prostitution ist nicht korrekt - VielleichtFamiliengründer, 03.10.2005, 21:16
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? - Nikos, 04.10.2005, 06:12
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? -
scipio africanus,
05.10.2005, 14:07
- Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? - Nikos, 05.10.2005, 18:11
- Wie kann man als Mann bei der Rechtslage in Deutschland heiraten ? (nT) -
Sven,
02.10.2005, 15:52