Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT)

Wodan, Monday, 03.10.2005, 02:46 (vor 7370 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von blendlampe am 02. Oktober 2005 21:53:

Das geht auch ohne Heirat. Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden. In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los. So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.

Nun, Du wirst zugeben, daß das schon einiges an Engagement und Entscheidungsfreude verlangt.
"Die meisten Frauen sind im frühen Stadium bereit..."- da weiß ich von einigen anderen Fällen. Noch dazu passiert es häufig, daß das Jugendamt der Mutti ins Gewissen redet, doch einer solchen gemeinsamen Sorge nicht zuzustimmen: "Frau XX, wissen Sie eigentlich, was sie sich damit antun?"

Wäre ich nicht verheiratet gewesen, das ist mal sicher, dann würde mein Kind jetzt nicht selig im Nebenzimmer schlafen.

Gruß
Wodan


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