Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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der letzte Tip funktioniert aber nicht

VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 16:31 (vor 7370 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Sehr praxisorientierte Tips von blendlampe am 03. Oktober 2005 12:05:

Ausser acht gelassen ist bei all den Überlegungen natürlich die Möglichkeit, einfach nur das Kind zu geniessen und ansonsten aller Pflichten ledig zu sein: Dauernd pleite sein, die Frau arbeiten lassen. Wo nichts holen ist, da hat die Kaiserin ihr Recht verloren.

Kind genießen? Wenn Mann nichts mehr abwirft, ist die Motivation der Kaiserin noch höher, das Ungangsrecht zu vereiteln. Dazu kann sie laut anderer Beiträge auf ein umfassendes Instrumentarium zurückgreifen: "Entfremdung", falsche Beschuldigungen bzgl. Mißbrauch oder Gewalt u.s.w.

Abhauen muss aus heiterem Himmel kommen und es dürfen keine Spuren bleiben, damit du nicht so einfach wiedergefunden werden kannst.

Auf welchem Punkt der Welt ist man denn sicher? Reicht EU-Ausland?

Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.

Wie meinst du das? Soll ich mit meiner Freundin auswandern?

Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!

Das bezieht sich jetzt auf Expartner-Unterhalt, oder? (also nicht Kindesunterhalt, denn der geht ja bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes)

Gruß
Holger


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