Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT)

blendlampe, Monday, 03.10.2005, 00:53 (vor 7370 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von Wodan am 02. Oktober 2005 17:03:

Das geht auch ohne Heirat. Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden. In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.

Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los. So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.


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