Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wer zweimal rennt...

Maesi, Thursday, 14.10.2004, 23:03 (vor 7784 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Wer zweimal rennt... von Eugen Prinz am 14. Oktober 2004 07:40:09:

Hallo Eugen

Ebenfalls P.S.: Was lesen da meine entzuendeten Huehneraugen! Moni und Du wollen noch dieses Jahr heiraten? Falls ja, herzlichen Glueckwunsch![/i]

Sach mal Maesi, du bist doch nicht etwa ein Zyniker? Nein, bist du nicht.

Naja, hobbymaessig ein bisschen - zumindest, was die Liebesbeziehungen zwischen Maennern und Frauen angeht. ;-)

Doch hier waren meine Glueckwuensche ernstgemeint.

Aber hier nochmal zur Erinnerung für alle Unverbesserlichen:
[center]Wer zweimal rennt zum Traualtar, der ist dem Schicksal undankbar![/center]

*LOL*

*Sarkasmus on*
Wer verliebt ist, ist IMHO temporaer nicht zurechnungsfaehig; Vertraege, die in verliebtem Zustand geschlossen werden, sollten deshalb generell fuer null und nichtig erklaert werden, da der Verliebte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschaeftsfaehig war.
*Sarkasmus off*

Ich hoffe, dass Max und Moni das Schicksal gewogen ist. Manchmal entpuppen sich auch Vertraege, die in verliebtem Zustand geschlossen werden, als erstaunliche Gluecksfaelle - wenn auch leider viel zu selten.

Gruss

Maesi


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