Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zu: Begriffe wie "Mord" und "Mensch" sind eine Überhöhung (Allgemein)

Flint ⌂ @, Saturday, 13.07.2013, 03:35 (vor 3942 Tagen) @ knn
bearbeitet von Flint, Saturday, 13.07.2013, 03:49

Wieso eigentlich ZellHAUFEN? Für mich impliziert die Bezeichnung Haufen etwas Ungeordnetes. Bei der Entwicklung eines Menschen, angefangen von der Befruchtung der Eizelle handelt es sich jedoch um etwas GEORDNETES.

... Begriffe wie "Mord" und "Mensch" sind eine Überhöhung.

Wie bitte? Dieser Satz kommt mir ja nun sehr seltsam vor. Ich frage mich, von welcher Warte aus er geschrieben worden ist. Von der Warte eines Menschen? Eines Gottes? Eines Zombies? Eines Außerirdischen? Eines 384 Monate (Lebenszeit in Monaten) alten Zellhaufens? Eines Tieres?

Ich frage mich, wenn für dich Begriffe wie Mord und Mensch eine Überhöhung sind, was sind wir denn dann? Was bist Du dann bzw. für was hältst Du dich?

Oder glaubst Du, der Mensch sei ein Tier? Und die Ermordung eines Menschen ist nur eine zu feine Beschreibung für die Tötung eines Tieres?!

Ich denke, jeder Mensch geht ja von sich selbst aus. Ich persönlich glaube bzw. bin fest davon überzeugt, ein Mensch (im Gegensatz zum Tier oder zur Pflanze) zu sein. Von daher gehe ich davon aus, daß auch die anderen meiner Art (oder nennt man das Spezies? Bin langsam mißtrauisch, biologische Begriffe zu verwenden. Die Biologie scheint mir zu materialistisch zu sein. Ihr fehlt der Aspekt des Spirituellen, des geistige-seelischen Aspektes des Menschen), Menschen sind. Und als Menschen gestehe ich ihnen natürlich die Menschenrechte zu. Und da die Menschenrechte ab dem ersten Augenblick des Menschseins gelten, ist es natürlich äußerst wichtig, zu wissen, ab wann der Mensch ein Mensch ist. Und da bin ich zu dem Schluß gekommen, daß er es ab der Befruchtung des Eies ist.

Zitat:
"Auch der frühe Embryo ist bereits Mensch und wächst nicht erst, wie oft fälschlich gesagt wird, zum Menschen heran, sondern er wächst als Mensch heran. Für das Gegenteil, etwa für ein abgestuftes Mensch-sein, fehlt nach Aussagen von Fachleuten jede stichhaltige Begründung."

Quelle

In den Gesetzen ist geregelt, welche Menschenrechte dem Menschen zustehen.

Zitat:

"...aus ethischer und rechtsphilosophischer Sicht.

fünf Thesen zu

1. Die Würde des Menschen ist an sein Menschsein gebunden; sie beginnt und endet mit ihm. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu". Menschliches Leben existiert ab der Verschmelzung der Kerne von Ei- und Samenzelle. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Befruchtung, also gleichermaßen für den natürlich (in vivo) gezeugten wie für den künstlich (in vitro) erzeugten Embryo.

2. Die Menschenwürde kann deshalb weder zuerkannt noch aberkannt werden. Sie kann auch nicht verdient oder gesteigert werden; ebenso wenig kann der Mensch sie verlieren, auch wenn er sich nicht seiner Würde entsprechend verhält.

3.Das Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und damit für absolut geschützt. Sie ist die Grundlage aller Menschenrechte.

4. Das Recht auf Leben ist nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes ein Höchstwert. Das Grundgesetz nennt in Art. 2 Satz 2 das Lebensrecht, das Recht auf Unversehrtheit sowie das Recht auf Freiheit. In GG Art.2 Satz 3 heißt es dann: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden".

(Die Aussage der Bundesjustizministerin (2003), in das Lebensrecht des Menschen dürfe aufgrund eines Gesetztes eingegriffen werden, ist unvollständig. Dieser Satz stellt eine Schranke dar, anders als die Aussage der Ministerin, die als bedingte Erlaubnis interpretiert werden kann.)

5. Nach herrschender rechtlicher Meinung ist die Menschenwürde "einer Abwägung nicht zugänglich". Wohl kann Leben gegen Leben abgewogen werden, die Menschenwürde dagegen ist nicht gegen andere Grundrechte abwägbar (J. Reiter)

...

Aus dem Grundgesetz

Art. 1 [Schutz der Menschenwürde]

(1) 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 2 [Allgemeines Persönlichkeitsrecht]

(1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperlic he Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle

Flint

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Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
Thomas Mann


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