Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergleichende Statistiken / Tabelle nachträglich eingefügt

Tigresa, Berlin, Monday, 29.12.2008, 01:34 (vor 5761 Tagen) @ Andi
bearbeitet von Tigresa, Monday, 29.12.2008, 01:42

Hallo Andi,

Das vergleichsweise geringe Leid der Schwangerschaft, warum sollte man das
überhaupt nehmen dürfen?

Ich rede vom psychischen Leid einer ungewollten Schwangerschaft. Es ist aber durchaus möglich - und das meine ich auf keinen Fall diskriminierend oder abwertend - daß das für Dich als Mann einfach nicht nachvollziehbar ist.

Falls es eine wirkliche Vergewaltigung wäre (keine nachträglich nur
gefühlte), würde ich dem Vergewaltiger aber kein Mitspracherecht bei der
Abtreibung geben.

Was meinst Du mit Mitspracherecht bei einer Abtreibung? Sollte der Mann (im Normalfall, nicht bei einer Vergewaltigung) denn ein Mitspracherecht haben? Im übrigen: wenn ich Vergewaltigung sage, dann meine ich auch Vergewaltigung.

Gruß
Tigresa


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