Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lasst sie doch abtreiben...

Mustrum, Sunday, 28.12.2008, 17:55 (vor 5596 Tagen) @ guest2

Die Strafbefreiung von Verstößen gegen § 218 StGB wird man ohnehin nicht mehr rückgängig machen können.

Und wenn doch, würde das eben z.B. durch Abwanderung ins Ausland unterwandert, genauso wie ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests.

Sollen sie doch abtreiben, als Mann ist mir das insofern egal, als dass ich mir die Finger da nicht schmutzig machen kann und einer Abtreibung meines Kindes ohnehin niemals zustimmen würde.

Was aber her muss, ist echte Gleichberechtigung, wenn also Frauen das faktische Privileg nicht mehr zu nehmen ist, ganz alleine darüber zu befinden, ob sie ein Kind austragen oder nicht (z.B., weil das mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist), dann muss Männern gleichermaßen zugestanden werden, darüber zu befinden, ob sie das Kind großziehen und finanzieren wollen und sich ein Leben lang an die Befindlichkeiten der Kindsmutter zu binden. Ist schließlich auch mit gesundheitlichen Risiken verbunden, wenn man sich anschaut, wie viele Väter hierzulande behandelt werden und welche Gefahren die Erwerbstätigkeit (der Männer schließlich hauptsächlich deswegen nachgehen, um ihre Familie zu versorgen, nicht, um der aktuellen Mode zu entsprechen) mit sich bringt.

Gleichheit im Recht - wenn Frauen Freiheiten zugestanden werden, dürfen diese Freiheiten Männern nicht vorenthalten werden.

Aber wenn es um echte, konsequente Gleichberechtigung und nicht nur Frauenprivilegierung geht, schalten Frauen ja mental ab. Einen empörten Aufschrei gäbe das... wenn Männern gleiche Rechte wie Frauen zugestanden würden...

Wie kleine Kinder eben, die ihre geistig-moralische Entwicklung noch nicht abgeschlossen haben.


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