Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

???

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 25.12.2008, 01:01 (vor 6208 Tagen) @ Don Quichote

... Klar gab es Diskriminierung: wenn z.B. nur Männer studieren durften ist
das keineswegs Biologisch vorgegeben - wenn zur Eröffnung eines Bankkontos
oder für die Annahme einer Arbeit die Unterschrift des Ehemannes von Nöten
ist genausowenig. Wenn eine Frau nicht wahlberechtigt ist ein Mann
hingegen schon sehe ich nirgends die biologische Vorgabe ...

Es ist schon etwas schwierig, einem Studium nachzugehen, wenn man dauernd schwanger ist oder viele Kinder hat - damals gab es bekanntlich keine Verhütungsmittel. Biologisches Funktionieren hat nichts mit 'Diskriminierung' zu tun.
Und Frauen, die unbedingt studieren wollten, haben das ja bekanntlich auch getan.

Was die Unterschrift für Konto / Job anlangt, darf nicht vergessen werden, dass Männer ja auch für ihre Frauen hafteten. Und bekanntlich werden Frauen bis heute vor Gericht als unmündige Kinder angesehen - wohl nicht zu unrecht: Die Tragweite von Eheverträgen verstehen sie nie, und dass man sein Baby nicht umbringt, auch nicht.

Damals ging es nicht um Diskriminierung, sondern um sinnvolle Rollenverteilung.

1917 wurde ein allgemeines Wahlrecht eingeführt, weil bis dahin die meisten Männer auch nicht wählen durften. Es ging nicht um ein spezielles Frauenwahlrecht, das bis dahin fehlende Wahlrecht für Männer und Frauen hatte nichts mit Biologie zu tun.

Viele Grüße
Wolfgang


gesamter Thread:

 

powered by my little forum