Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

DvB, Sunday, 19.06.2011, 02:47 (vor 5307 Tagen) @ Thorsten

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit
über die Forderung der IGAF hinaus.

Ganz recht. Aber logisch zuendegedacht funktioniert es eh nicht anders.

Ganz davon abgesehen, daß 'Mein Wanst gehört mir' ihren Wanst ja auch selber bezahlen kann, wenn er denn ihr ist. Wo ist sich Problem?

Auch dem Mann muss eine ausreichende Frist zur
Entscheidung über die Verweigerung der Vaterschaft gegeben werden.
Das impliziert wiederum eine Frist, innerhalb der die Frau sämtliche in
Frage kommende Väter offiziell und nachweislich über ihre Schwangerschaft
informieren muss. Die Prozedur mutet zugegebenermaßen etwas bürokratisch
und grotesk an, aber anders wird sich diese Forderung der IGAF nach der
Möglichkeit zur Verweigerung der Vaterschaft kaum umsetzen lassen.
Vielleicht ist sie ja bisher auch nur eine deftige Provokation (durchaus
angebracht), die noch nicht ganz zu Ende gedacht wurde.

Es wäre doch gar nicht schlecht, wenn für legalistische Abtreibung wenigstens ein paar bürokratische Hürden eingebaut würden.

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