Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Für Hirngewaschene exklusiv: Der Unterschied zwischen "ist" und "kann"

DerUngelocktMan, Friday, 17.06.2011, 13:09 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Dass "Neue Menschen" gewisse Realitätsprobleme Dank ihrer Hirnwäsche haben ist nichts Neues. Aber hier noch mal extra für Dich: Kinder vor ihrer Geburt abzumurksen IST Mord. Und du "kannst" versuchen dich mal "abzutreiben", Du Dämlack. Nur weil § 218 diesen Mord - unter der Voraussetzung, dass z.B. evangelische Gut-Frauen das vorher mit der Mörderin durchgesprochen und unterschrieben haben - "straffrei" stellt, ändert sich nichts an der Tatsache, dass das auch weiterhin Mord IST.

Da ändert auch derartiges Schwachmaten-Geblubber nichts:

Ich weiß nicht, was hier "richtig" oder "falsch" ist, aber ich würde es begrüßen, wenn die Grenzen einigermaßen logisch und konsequent gezogen würden. Und im Moment haben wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Bauch und ihr Leben und nichts dementsprechendes für den Mann. Ein Korrektur in welche Richtung auch immer wäre also durchaus angebracht.

Deine Lösung für die Reinigung von Scheiße im eigenen Wohnzimmer ist also draufzuscheißen?


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