Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 11:45 (vor 5309 Tagen) @ DvB

Haha. Das funktioniert so nicht. Wenns 'bis zur x. Woche' heißt, sagt die
Trulla es ihm nicht rechtzeitig; wenns 'bis x Wochen nach Kenntnis' heißt,
behauptet die, sie hätte es gesagt... Also muß es so laufen, daß er die
Vaterschaft anerkennen muß, um Vater zu sein.

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit über die Forderung der IGAF hinaus. Aber klar, was Du da ansprichst ist auch ein Problem. Auch dem Mann muss eine ausreichende Frist zur Entscheidung über die Verweigerung der Vaterschaft gegeben werden. Das impliziert wiederum eine Frist, innerhalb der die Frau sämtliche in Frage kommende Väter offiziell und nachweislich über ihre Schwangerschaft informieren muss. Die Prozedur mutet zugegebenermaßen etwas bürokratisch und grotesk an, aber anders wird sich diese Forderung der IGAF nach der Möglichkeit zur Verweigerung der Vaterschaft kaum umsetzen lassen. Vielleicht ist sie ja bisher auch nur eine deftige Provokation (durchaus angebracht), die noch nicht ganz zu Ende gedacht wurde.


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