Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Rede, Friday, 17.06.2011, 13:39 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten

Mit der Notwendigkeit zur Anerkennung der Vaterschaft gehst Du weit
über die Forderung der IGAF hinaus.

Ist die Frage, wie durchdacht diese Forderung denn so ist.

Wer ernsthaft glaubt er könne andere Menschen zum Eingriff in ihren Körper zwingen, stellt sich damit außerhalb der Humangesellschaft. Der Bauch gehört der Frau AUCH WENN Feministinnen diese Tatsache in der Abtreibungsdiskussion pervertiert haben mögen, weil sie den Wert des ungeborenen Lebens nach persönlichem Befinden auf Null gesetzt haben. Die ethische Bewertung einer Abtreibung kann sich nicht daran ausrichten ob Männer diese Entscheidung beeinflussen können oder nicht!

Eigentlich können wir Männer dankbar sein, daß wir diese Entscheidung nicht haben und uns in dem Punkt auch nicht schuldig machen können. Es geht nicht zusammen, einerseits gegen männliche Genitalverstümmelung zu protestieren, andererseits Abtreibung gegen den Willen der Frau zu fordern!

Insofern ist diese Forderung der IGAF leider Schwachsinn.

Was hingegen Sinn macht ist die Klärung der Frage, inwieweit die Frau irgendwelche Rechte aus dem "Besitz" eines Kindes ableiten darf, das der Mann gar nicht zeugen wollte. Der berühmte Spruch "Wenn Du kein Kind willst, hättest Du ja verhüten können", darf den betreffenden Damen durchaus in Zukunft auf die Füße fallen, wenn sie evtl. lernen müssen, daß das Kind
a) eben nicht ihnen allein gehört, und
b) aus dem Kind eben KEIN automatischer Geldsegen abgeleitet werden kann.

Insofern sollte die Forderung nach freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft - mit allen Rechten und Pflichten - genauer definiert werden. Wenn die Frau vorher weiß, daß auch er sich nachher entscheiden kann, wird sie sich überlegen ob und mit wem sie schwanger wird. Heute kann sie ja in jedem Falle die Hand aufhalten - ist ja fürs Kindeswohl...

Den Terminbeginn für die Frage nach der Vaterschaftsanerkennung kann man verknüpfen mit dem GENERELLEN Gentest gleich nach der Geburt - denn zuerst muß ja definitiv die Vaterschaft geklärt werden. Das muß auch für Paare gelten die das "nicht wollen" weil sie sich soo lieb haben, oder zumindest der Eine das von der Anderen glaubt.


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