Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Hier sollte die IGAF schleunigst nachbessern. "Vaterschaft" kann Mann nicht ablehnen. Nie!

Gismatis, Basel, Friday, 17.06.2011, 13:49 (vor 5309 Tagen) @ DerUngelocktMan

Das sehe ich teilweise auch so. Wenn man Vater eines Kindes ist, dann ist das so. Die biologische Abstammung ist eine Tatsache. Dasselbe gilt für die Mutter. Es ist aber durchaus möglich, den Vater juristisch von Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind entbunden zu werden. Dasselbe passiert ja auch bei einer Adoption. Gegenüber dem Kind würde dann rechtlich kein Verwandtschaftsverhältnis mehr bestehen.

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