Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltszahlungen nur bei vorliegendem schriftlichen Vertrag

knn, Friday, 17.06.2011, 17:46 (vor 5309 Tagen) @ Thorsten
bearbeitet von knn, Friday, 17.06.2011, 17:52

(Hier müsste man allerdings dem Mann eine Entscheidungsfrist setzen, die
der Frau noch eine angemessene Bedenkzeit für die Entscheidung über eine
Abtreibung lässt.)

Anders herum:

Unterhaltszahlungen nur wenn ein vom Mann unterschriebener Vertrag VOR der Geburt vorliegt.

Das wird die Hubbyhoppers (die sich nur schwängern lassen, um sich Unterhalt zu zahlen) ausbremsen.

Sorge-/Umgangsrecht aber automatisch, denn das Kind hat das Recht seinen biologischen Vater zu sehen und der Vater sein biologisches Kind auch.

Freizügigkeit auch einschränken. Umgangsverschleppung sofort per Beugehaft durchsetzen.

Das wird ebenfalls Hubbyhoppers und Single Moms ausbremsen.

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen


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