Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fristen zur Mitteilung und Verweigerung der Elternschaft

Thorsten, Friday, 17.06.2011, 13:58 (vor 5309 Tagen) @ Rede

Wer ernsthaft glaubt er könne andere Menschen zum Eingriff in ihren
Körper zwingen, stellt sich damit außerhalb der Humangesellschaft.
(...)
Insofern ist diese Forderung der IGAF leider Schwachsinn.

Wäre es so, wie Du es darstellst, wäre ich einig mit Dir. Ich weiß nicht, was genau die IGAF unter dem "Mitspracherecht bei einer allfälligen Abtreibung" und dem "Recht der Vaterschaftsverweigerung" versteht.

Ich habe es so aufgefasst, daß der Vater ein Vetorecht bei einer Abtreibung bekommt oder ein Recht, die (soziale und finanzielle) Verantwortung (und die damit verbundenen, aber oft nicht gewährten Rechte) der Vaterschaft abzulehnen. Biologisch gesehen bleibt er natürlich der Vater. Und moralisch ist er im Falle einer "Verweigerung der Vaterschaft" auch mitverantwortlich für eine dann folgende Abtreibung.

Wie schon gesagt, ich finde auch, daß die IGAF hier ihre Forderungen etwas krude und provokativ hingeworfen hat.


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