Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle"

Till, Friday, 26.11.2004, 21:44 (vor 7741 Tagen) @ synergie

Als Antwort auf: Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle" von synergie am 26. November 2004 15:49:00:

Was würde denn passieren wenn Folter im "Extremfall" legalisiert würde?
Die Ausnahme würd unweigerlich zur Regel mutieren. Menschen nutzen nun mal die ihnen zugestandenen Möglichkeiten bis zum Äußersten aus. Es wäre mehr als naiv zu glauben, es würde zu keinem Machtmißbrauch kommen.
Ein Unrecht wiegt ein anderes Unrecht niemals auf!
Till

Hallo!
Rein theoretisch: Wie sähe der Fall aus, wenn gälte "Keine Gewalt gegen Unschuldige" und "Proportionalität bei der Bestrafung Krimineller"?
Hätte der Vater des entführten Kindes dem polizeilich ermittelten Verdächtigten Gewalt angedroht/ausgeführt, um an Informationen zu gelangen ,wäre er nur dann zu verurteilen, wenn der mutmaßliche Entführer sich als unschuldig herausgestellt hätte. Nur in diesem Fall wären seine Rechte als Unschuldiger verletzt worden und der Vater wäre der Kriminelle.
Im anderen Fall wäre Gewalt gegen einen eiskalten Kindermörder ausgeübt bzw. angedroht worden. Wenn das Proportionalitätsprinzip gelten würde (keine Todesstrafe, weil Irrtum nicht auszuschließen ist; aber lebenslange schwere Arbeit im Zuchthaus bei Wasser und Brot), hätte Gäfgen durch die angedrohte oder ausgeführte Gewalt nur einen geringen Teil der Strafe vorab bekommen.
Der Polizist handelt als Stellvertreter des Vaters, nicht als Repräsentant des Gewaltmonopolisten Staat.
Ich meine, daß die beiden Grundsätze das "Ausnutzen bis zum Äußersten" sicher verhindern würden und alles in angemessenem Rahmen bliebe.
Gruß, s

Hallo,

wer unschuldig ist und wer nicht läßt sich manchmal nicht so eindeutig bestimmen, vor allem nicht apriori. Insofern läuft das erste Prinzip völlig ins Leere.
Das zweite gilt doch schon. Vorsätzlicher Mord wird härter bestraft als Totschlag, dieser wiederum strenger als ein Raubüberfall.
Ich muß gestehen, daß ich deinen Ausführungen nicht so recht folgen kann.
Ich halte unser Justizsystem alles in allem für gut, trotz so mancher Ungereimtheiten. Das Gewaltschutzgesetz ist eine davon. Es kann doch nicht sein, daß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß. Damit wird der Willkürjustiz Tür und Tor geöffnet.
Mein Freund, man müßte sich wieder verstärkt um die rechtsstaatlichen Prinzipien kümmern, dann lösen sich viele Probleme von selbst auf.
Klar wird es immer Situationen geben, wo der Rechtsstaat versagt weil er an seine Grenzen stößt. Das ist dann der Preis im Namen der Freiheit.
Aber das Fundament unserer Rechtsordnung ist tadellos.

cu
Till


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