Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle"

Eugen Prinz, Friday, 26.11.2004, 12:59 (vor 7741 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle" von Garfield am 25. November 2004 18:38:47:

Hallo Garfield,

ich bin dir sehr dankbar für deine differenzierte Antwort. Das lässt mir wenigstens die Möglichkeit meine Haltung zu erläutern, wozu mir bei Ferdis "Rübe-ab"-Gequatsche jede Lust vergeht.

Mir geht es bei meiner Haltung nicht um die Interessen der Polizei, sondern um die der Opfer. Der Staat beansprucht ein Gewaltmonopol. Als Opfer habe ich ziemlich wenige Rechte - auch dem Staat gegenüber. Ich darf gerade noch eine Nebenklage einreichen, wenn mir einer Eins über die Birne gegeben hat. Deswegen ist der Staat ausrücklich den Interessen der Opfer verpflichtet und nicht seinen eigenen. Es gab auch Fälle, wo der der Staat(!) zu Lasten der Opfer auf Prinzipien beharrt hat. Die haben mir genausowenig gefallen. Da wurde eine Geiselnahme mit Gewalt und tödlichem Ausgang für die Geisel beendet "weil sich der Staat ja nicht erpressen lassen darf". So kann Prinzipienreiterei auch aussehen.

Ich bin der letzte, der Polizei einen Freibrief für Folter zu geben. Aber sie muss natürlich Entscheidungsfreiheiten haben. Wie du sagst, können bestimmte Situationen nicht per Gesetz geregelt werden. Deswegen dürfen sie aber nicht zu Lasten des Opfers unerledigt bleiben. Dann muss eben im nachhinein geklärt werden, ob die Polizei ihre Befugnisse missbraucht hat. Diese Möglichkeit ist ja hier und jetzt ausdrücklich vorgesehen, und wenn ein Amtsmissbrauch vorliegt, muss der Täter oder die Täterin bestraft werden. Das macht den Unterschied zu Systemen aus, wo diese Möglichkeit nicht besteht oder bestand, wie etwa in der DDR.

Nach meinen bisherigen Informationen aus den Medien gab es im vorliegenden Fall keinen Amtsmissbrauch, weswegen ich eine Bestrafung nicht für gerechtfertigt halte. Aber das muss das Gericht entscheiden. Ich kann nur hoffen, dass es tut, was ihm aufgegeben ist - nämlich den Einzelfall zu würdigen, und nicht auf die unsäglichen Plädoyers von Leuten zu hören, die offenbar lieber ein Kind zugrunde gehen lassen wollen, als ihre sogenannten Prinzipien, darunter vor allem der Kolumnist der TAZ, der recht zynisch vermerkte, die Prinzipien dürften nicht aufgegeben werden, auch wenn es in tragischen Einzelfällen zu Lasten des Opfers ginge. Das Opfer wird sich für seine Tränen bedanken!

Einen freundlichen Gruß sendet dir
Eugen


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