Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle"

Norbert, Friday, 26.11.2004, 18:07 (vor 7741 Tagen) @ synergie

Als Antwort auf: Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle" von synergie am 26. November 2004 15:49:00:

Was würde denn passieren wenn Folter im "Extremfall" legalisiert würde?
Die Ausnahme würd unweigerlich zur Regel mutieren. Menschen nutzen nun mal die ihnen zugestandenen Möglichkeiten bis zum Äußersten aus. Es wäre mehr als naiv zu glauben, es würde zu keinem Machtmißbrauch kommen.
Ein Unrecht wiegt ein anderes Unrecht niemals auf!
Till

Hallo!
Rein theoretisch: Wie sähe der Fall aus, wenn gälte "Keine Gewalt gegen Unschuldige" und "Proportionalität bei der Bestrafung Krimineller"?
Hätte der Vater des entführten Kindes dem polizeilich ermittelten Verdächtigten Gewalt angedroht/ausgeführt, um an Informationen zu gelangen ,wäre er nur dann zu verurteilen, wenn der mutmaßliche Entführer sich als unschuldig herausgestellt hätte. Nur in diesem Fall wären seine Rechte als Unschuldiger verletzt worden und der Vater wäre der Kriminelle.

Falsch.
Der Vater hätte auch dann Rechte verletzt, wenn es kein Unschuldiger wäre.
Außerdem hätte die Polizei den Verdächtigen vor diesem Vater schützen müssen.
Rache ist bei uns aus guten Gründen nicht erlaubt.

Aber angenommen, wir hätten einen Unschuldigen gehabt, der aus Angst erst einmal alles zugegeben hätte?
Oder der gequält worden wäre, ohne etwas zugeben zu können?

Was wäre nun mit diesem Opfer?
Pech gehabt?

Im anderen Fall wäre Gewalt gegen einen eiskalten Kindermörder ausgeübt bzw. angedroht worden. Wenn das Proportionalitätsprinzip gelten würde (keine Todesstrafe, weil Irrtum nicht auszuschließen ist; aber lebenslange schwere Arbeit im Zuchthaus bei Wasser und Brot), hätte Gäfgen durch die angedrohte oder ausgeführte Gewalt nur einen geringen Teil der Strafe vorab bekommen.

Auch falsch.
Auch gegenüber einem rechtskräftigen Verurteilten sind keine Gewaltmaßnahmen dieser Art erlaubt.

Der Polizist handelt als Stellvertreter des Vaters, nicht als Repräsentant des Gewaltmonopolisten Staat.

Dann hätte er erst mal gar keine Rechte gehabt.
Nur als Staatsorgan Polizei war dieses im rechlichen Bereich.

Ich meine, daß die beiden Grundsätze das "Ausnutzen bis zum Äußersten" sicher verhindern würden und alles in angemessenem Rahmen bliebe.
Gruß, s

Dein Glauben in Ehren, es gibt genügend Gegenbeispiele die diesen leider widerlegen.
Es sind zu viele Unschuldige als Sündenbock genommen worden, manchmal auch bewußt um TäterInnen zu schützen.

Gruß
Norbert


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