Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle"

Norbert, Friday, 26.11.2004, 11:17 (vor 7741 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle" von Eugen Prinz am 25. November 2004 16:40:45:

Hallo Arne,
ausnahmsweise mal nicht konform.
Der Herr - oder wer auch immer - bewahre mich vor Verbrechern wie Gäfgen ... und vor Prinzipienreitern, wie z.B. Christian Rath von der TAZ, die die Polizei in so einem Falle an der Arbeit hindern möchten - mit der Forderung nach Höchststrafe für den Polizisten Daschner.
Es ist mir ziemlich gleichgültig, was Gäfgen angedroht wurde, wenn es die Möglichkeit gab, damit das Leben des Kindes zu retten. Wir haben es ja hier ausnahmsweise mal mit einem ziemlich klaren Fall der Abwägung von konkreten Rechtsgütern zu tun. Was ist wichtiger: Die Unversehrtheit eines Verbrechers oder die seines Opfers?
Wenn die Polizei nicht mehr die Möglichkeit hat, solche Konfliksituationen individuell zu beurteilen und zu entscheiden, weil sie dabei vielleicht ein abstraktes Rechtsgut verletzt, dann brauchen wir sie erst garnicht mehr um Hilfe rufen.
Um beim Thema zu bleiben: Gerade beim Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt sieht man, was dabei herauskommt, wenn die Polizei nur nach einer ideologischen Leitlinie vorgeht und den jeweiligen Fall nicht individuell behandeln kann,
meint Eugen

Hi Eugen
Ich kann dir leider auch nicht zustimmen.
Die Polizei wurde ja nicht an ihrer Arbeit gehindert, sie muß sich aber bei ihren Mitteln strikt an die Gesetze halten.
Zum einen: Gaefken war zu dem Zeitpunkt zwar ein schwerstens Verdächtiger, aber nicht verurteilt.
Auch wenn nicht sehr wahrscheinlich, er hätte immer noch ein Unschuldiger sein können!
Ob es sich dabei um eine Tat eines Einzeltäters handelte war auch nicht sicher.
Es gibt zudem genügend Beispiele, daß Menschen Taten zugegeben haben, die sie gar nicht begangen haben konnten.

Leider muß man außerdem sagen, daß zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon keine realistische Aussicht mehr bestand, daß der Junge noch lebte.
Oder dieser würde von einer weiteren Person versorgt werden.
Dann wiederum würde die Dringlichkeit aber auch entfallen.
Zudem hat Herr Daschner auch weniger drastische Mittel, die aber erfolgsversprechend gewesen wäre abgelehnt.
Die aber die normale Tätigkeit in so einem Fall wäre.
Wie z.B. die Gegenüberstelltung des damals Verdächtigen mit der Schwester des Opfers.

Es wird wohl auch darüber diskuttiert, ob Gaefken nicht lügt.
Also ob dieses passiert ist, das wie ist dann zweitrangig.
Da es wohl Aktennotizen von Herrn Daschner selbst gibt, die diese Vorwürfe bestätigen, sowie andere Polizeibeamte sich gegen dieses gestellt hatten, halte ich dieses aber für müssig.
Im Gegenteil, damit gibt meines Erachtens Herr Daschner eigentlich zu, bewußt etwas widerrechtliches begangen zu haben, ohne Konsequenzen tragen zu wollen.

Ich habe zwar keinerlei Verständnis für diesen Mörder Gaegken, aber selbst Verbrecher, wie Mörder, sind nicht vogelfrei. Auch für diese gelten die Menschenrechte!

Unser Rechtsgut als abstrakt abzuqualifizeren halte ich fatal.
Wie willst du deine dir wichtigen Themen noch vertreten, wenn Rechtsgut nur abstrakt, und damit vernachläßigbar ist?
Gerade die willkürliche Einseitigkeit der Polizei beim Wohnungsverweis zeigt doch, wie wichtig die Einhaltung von Gesetzen ist. Denn dort wird eben nicht rechtsstaatlich gehandelt.

Gerade ein Polizeipräsident( oder Vize-) haben sich sogar einer noch ausgeprägteren Pflicht zur Rechtsstaatlichkeit zu befleissigen.

Hier möchte ich mal auf Leute wie den Herrn Kanter verweisen.
Gnadenlos gegen andere, aber selbst? Die Unschuld vom Land.
Genau diesen Eindruck macht auch Herr Daschner auf mich, selbstherrlich.

Ich bedauere das Opfer von diesem Mörder, und die Familie des Opfers.
Doch dieses darf nicht die Aufgabe des Rechtsstaates bedeuten.
Und Leuten vom Schlage Herrn Daschners einen Persilschein für ihr Handeln ausstellen.
Sorry, wir brauchen keine Rambos in solchen Positionen.

Der Schritt zu einem noch wilkürlicherem Verhalten der Obrigkeit ist dann nur noch winzig.

Herr Daschner muß so verurteilt werden, daß er kein Vorbild für andere 'Gesetzeshüter' dieser Art darstellt, und die der weiteren Aushöhlung unseres Rechtsstaates Vorschub gibt.

Gruß
Norbert


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