Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle"

synergie, Friday, 26.11.2004, 17:49 (vor 7741 Tagen) @ Till

Als Antwort auf: Re: "mit zwei fetten Negern in eine Zelle" von Till am 26. November 2004 10:23:05:

Was würde denn passieren wenn Folter im "Extremfall" legalisiert würde?
Die Ausnahme würd unweigerlich zur Regel mutieren. Menschen nutzen nun mal die ihnen zugestandenen Möglichkeiten bis zum Äußersten aus. Es wäre mehr als naiv zu glauben, es würde zu keinem Machtmißbrauch kommen.
Ein Unrecht wiegt ein anderes Unrecht niemals auf!
Till

Hallo!

Rein theoretisch: Wie sähe der Fall aus, wenn gälte "Keine Gewalt gegen Unschuldige" und "Proportionalität bei der Bestrafung Krimineller"?

Hätte der Vater des entführten Kindes dem polizeilich ermittelten Verdächtigten Gewalt angedroht/ausgeführt, um an Informationen zu gelangen ,wäre er nur dann zu verurteilen, wenn der mutmaßliche Entführer sich als unschuldig herausgestellt hätte. Nur in diesem Fall wären seine Rechte als Unschuldiger verletzt worden und der Vater wäre der Kriminelle.

Im anderen Fall wäre Gewalt gegen einen eiskalten Kindermörder ausgeübt bzw. angedroht worden. Wenn das Proportionalitätsprinzip gelten würde (keine Todesstrafe, weil Irrtum nicht auszuschließen ist; aber lebenslange schwere Arbeit im Zuchthaus bei Wasser und Brot), hätte Gäfgen durch die angedrohte oder ausgeführte Gewalt nur einen geringen Teil der Strafe vorab bekommen.

Der Polizist handelt als Stellvertreter des Vaters, nicht als Repräsentant des Gewaltmonopolisten Staat.

Ich meine, daß die beiden Grundsätze das "Ausnutzen bis zum Äußersten" sicher verhindern würden und alles in angemessenem Rahmen bliebe.

Gruß, s


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