Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Erzähl du mir nix von Seriosität

Maesi, Wednesday, 27.10.2004, 02:09 (vor 7772 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Erzähl du mir nix von Seriosität von Morb am 25. Oktober 2004 20:12:20:

Hallo Morb

Joerg hat voellig korrekt dargelegt, dass Vergewaltigung in der Ehe nicht immer ein Straftatbestand war. Dies hatte selbstverstaendlich Auswirkungen auf die Polizeistatistiken, als das neue Delikt hinzukam.

Das ist weder falsch, noch richtig.
Mag sein, dass 'Vergewaltigung in der Ehe' nie Straftatbestand war, aber Vergewaltigung ist und war immer einer.

Zweifellos. Nur ging es mir gar nicht darum.

Nochmals: es ging mir darum, darzustellen, dass die Polizeistatistik nicht als Beleg dafuer taugt, dass es keine sexuelle Noetigung von Maennern durch Frauen gibt; in der Polizeistatistik erscheinen solche Faelle nicht, weil diese eben nur das Hellfeld erfasst. Dem Gesetzesparagraphen gegen die Vergewaltigung in der Ehe war eine jahrelange Kampagne vorausgegangen, die den Fokus der Oeffentlichkeit auf dieses Delikt richtete; erst dadurch gelangten vermehrt solche Vergewaltigungsfaelle in die Polizeistatistik und damit auch ins Hellfeld. Dass die Vergewaltigung in der Ehe als separater Straftatbestand Eingang ins Gesetzbuch fand, war eine weitere Auswirkung der gezielten feministischen Kampagne.

Du kannst sicher Urteile zitiern, in denen ein verheirateter, der Vergewaltigung bezichtigter Mann, freigesprochen wurde.

Es gibt auch nicht verheiratete Maenner, die der Vergewaltigung bezichtigt und freigesprochen wurden; bloss was soll die Zitierung solcher oder anderer Urteile bringen?

Daraus aber ein 'Recht auf Vergewaltigung' abzuleiten, ist abwegig und gehört in das Rech feministischer Mythen.

Wer hat denn das getan? Ich jedenfalls nicht.

Es handelt sich dabei um Fehlurteile (so Vergewaltigung wirklich geschehen), in denen die Tat von unfähigem oder unwilligem Richter uminterpretiert wurde in irgend ein 'Recht auf ehelichen Beischlaf', oder wie auch immer.

Die Vergewaltigung in einer Ehe (egal, ob das jetzt einen speziellen Straftatbestand darstellt oder nicht) ist immer schwierig zu beweisen, weil Ehen auch heute noch in erster Linie der Kinder wegen geschlossen werden, und Kinder nun mal meist ueber den Geschlechtsakt gezeugt werden. Insofern hat eine Frau, die von ihrem Ehemann vergewaltigt wurde (oder allenfalls im umgekehrten Fall der Mann), generell ein Glaubwuerdigkeitsproblem. Ich weiss nicht, wieviele Verurteilungen es aufgrund des Paragraphen gegen Vergewaltigung in der Ehe gab; in der Gesamtzahl der Vergewaltigungen duerften sie jedoch eher eine untergeordnete Rolle spielen.

In der traditionellen Ehe gab es aber tatsaechlich die weit verbreitete Meinung, dass Sex Teil der Ehe ist; mit dem Geschlechtsakt wurde gewissermassen die Ehe vollzogen. Diese gesellschaftlich akzeptierte Haltung hatte erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung und hier passen die von Dir genannten unfaehigen oder unwilligen Richter hinein. Deshalb nuetzt es auch wenig, wenn Du darauf verweist, dass formal gesehen die Vergewaltigung in der Ehe bereits vor der Einfuehrung des Sonderparagraphen verboten war, weil in der Praxis dieses auch innerhalb der Ehe gueltige Vergewaltigungsverbot graue Theorie blieb. Dass die Vergewaltigung in der Ehe ebenfalls ein Delikt darstellt, dieses Bewusstsein musste erst geweckt werden; erst als das Bewusstsein dafuer geweckt worden war, konnte ein entsprechender Zusatzparagraph im Strafgesetz verankert werden. Ob es uns passt oder nicht: die Feministinnen haben den Finger auf einen Punkt gelegt, der bis zur Thematisierung durch den Feminismus tabuisiert war - die 'Vergewaltigung innerhalb der Ehe'. Dass dabei weit uebers Ziel hinausgeschossen (insbesondere mit dem speziellen Paragraphen) und maennerdiffamierende Methoden angewendet wurden, steht wiederum auf einem voellig anderen Blatt.

Die 'Vergewaltigung in der Ehe'-Kampagne diente damals dem gleichen Zweck wie die 'Gewalt in der Ehe'-Kampagne heute, einzig der gesellschaftlichen Diskreditierung von Männern.

Das ist mir bekannt. Nur ging es darum gar nicht.

Die Frau, die ihre beiden Kinder erstach, wurde noch nicht einmal angeklagt. Darau lässt sich auch nicht ableiten, dass das erstechen von Kinder erlaubt ist.

Auch das habe keineswegs ich abgeleitet...

Gruss

Maesi


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