Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: kurz eingeschaltet...

Morb, Thursday, 21.10.2004, 22:08 (vor 7777 Tagen) @ Max

Als Antwort auf: Re: kurz eingeschaltet... von Max am 21. Oktober 2004 18:46:44:

Ja....ging denn der Fall schon vor Gericht? Gibt's da schon ein Urteil? So ein Jugendamtsbescheid ist doch anfechtbar? Ich meine: Dass so ein feministisch-gehirnverschissenes deutsches Jugendamt Bescheide rausknallt, dass die Heide wackelt, das ist mir schon klar. Das wundert mich auch nicht. Aber dass ein solcher Bescheid, wenn er denn angefochten wuerde, vor Gericht Bestand haette, das bezweifle ich. Nur darum ging's. Um die Rechtmaessigkeit und ob die festgestellt worden ist.
Weisst du da was?
Interessiert - Max

Kann dazu folgendes sagen:

Ich habe einen Vaterschaftsverfahren hinter mir.
Bin damals von Anwalt zu Anwalt gelaufen, überall die gleiche Aussage:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder bist du der Erzeuger oder nicht.
Bist du es nicht, muss du nicht zahlen.
Bist du der Erzeuger, musst du zahlen.
Wie das Kind zustande kam, ist dabei von keinem Interesse.

Mir wurde eine Beispiel genannt:
'Stell dir vor, du gehst ins Bordell. Nach der Nummer gehst du wieder nach Hause, während sich die Nutte das Kondom aus dem Müll fischt, und sich dein Sperma einführt. Auch dann zahlst du.'
Es gibt ein Urteil, wo sich (Ex)Gattin nach Scheidung Sperma von ihrem Ex aus einer Samenbank besorgte und ein Kind austrug. Auch er musste zahlen. Stand auch hier im Forum.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit zur Fremdfinanzierung des eigenen Nachwuchses. Also Erzeuger zahlt nicht, lebt mit Mama und Kind zusammen, und ein Depp zahlt (weiter) für das Scheinkind. War auch mal hier im Forum zu lesen, glaube ich jedenfalls. Sollte man nicht zu oft wiederholen, man weiß ja nie, wer hier mitliest ;-).

Gruß
Morb


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