Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Von wegen Ironie, da kommst du nicht raus

Guildo, Friday, 22.10.2004, 20:16 (vor 7776 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Von wegen Ironie, da kommst du nicht raus von Mischa am 22. Oktober 2004 12:13:05:

Hier wurde ein Junge vergewaltigt und die Meute jubelt, weil man ein Opfer hat und um die männliche Benachteiligung perfekt zu machen, konstruiert man gleich noch eine angebliche finanzielle Bestrafung des armen Opfers.

Wie krank bist du eigentlich? Denk mal nach über das, was du da schreibst!

Wenn eine Frau vergewaltigt wird, braucht sie das Kind nicht einmal auszutragen. Sie erhält sozusagen die staatliche Genehmigung ihr Kind zu töten, soll heißen: es abzutreiben! Wenn sie es dann doch austrägt erhält sie alle Unterstützung vom Staat, wobei der Täter, wenn er gefaßt wird, natürlich auch zahlen muß. Bis hierhin kann ein geistig gesunder Mensch ja noch folgen: Der Vergewaltiger hat schließlich die Frau gegen ihren Willen geschwängert, dann soll er auch zahlen, es geschah ja gegen den Willen der Frau. Obwohl bei den heutigen Möglichkeiten der Frauen sich ihres Kindes straffrei zu entledigen, ist selbst dieses Argument ziemlich schwach um eine Unterhaltsverpflichtung zu rechtfertigen.

Nun aber hat eine Frau ein Kind nicht nur verführt, sondern (wie du beliebtest festzustellen) sogar vergewaltigt! Anstatt sich aber um das Opfer zu kümmern, wird noch so getan, als wäre er der Täter und müsse jetzt für seine Schandtat geradestehen. Das ist die Perversion eines jeden Rechtsverständnisses! Man kann sich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen: "dass das Kind ja nichts für sein Zustandekommen kann"; ein Standpunkt, dem ja offenbar die deutschen Gerichte folgen. Das Problem dabei ist nur, dass auch hier wieder die Frau einseitig bevorzugt wird: Denn würde man diesen Gedanken konsequent umsetzen, müsste jede Form der Abtreibung verboten werden. Was kann das Kind schließlich dafür, wenn es bei einer Vergewaltigung der Frau gezeugt wurde oder wenn die Frau aufgrund von Krankheit die Geburt nicht überleben würde. Hat sie halt Pech gehabt. Aber das gilt dann gleich als "frauenfeindlich" und "reaktionär".

Fazit:

Sofern der Mann zur Verantwortung gezogen werden kann, gilt der Grundsatz:

Das Schicksal des Mannes ist unwichtig, schließlich kann das Kind ja nichts dafür.
Die Interessen des Mannes sind den Interessen des Kindes untergeordnet!

Betrifft aber die ganze Sache eine Frau, verhält es sich genau umgekehrt:

Das Schicksal des Kindes ist unwichtig, allein die Interessen der Frau zählen!
Stört das Kind, paßt es nicht in die Lebensplanung der Frau, wirds halt "weggemacht" -
also abgetrieben, genauer: einfach umgebracht!

-Kopf schüttelnd- Guildo


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