Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: kurz eingeschaltet...

Morb, Friday, 22.10.2004, 00:09 (vor 7777 Tagen) @ Max

Als Antwort auf: Re: kurz eingeschaltet... von Max am 21. Oktober 2004 20:57:03:

Echt heftig! Das bedeutet, dass ich, kurz bevor ich ein Hotelzimmer verlasse, das Sperma vom Badezimmerspiegel wegbrennen (Gottseidank bin ich Raucher!)muss, nur damit sich diese Schlampe von Zimmermaedchen nicht selbst schwaengert und ich mich dann anstrengen muss, ein Kind zu finanzieren, obwohl ich mich schon vor dem Spiegel total verausgabt habe?
Verrueckte Welt! - Max

Gar nicht lustig, Max.
Auch das von dir beschriebene Szenario endet in Unterhaltszahlungen, und zwar (und vergesst das nicht!) für Mama und Kind.

Bei der Betrachtung der ganzen Geschichte wird immer der selbe Fehler gemacht.
Es handelt sich hierbei nicht um ein Verfahren, sonder mindestens um zwei.
Es ist zum einen ein Unterhaltsverfahren. Hier zählt einzig die vom Gericht festgestellte Vaterschaft. In einem solchen Verfahren ist die Mutter maximal als Zeugin vertreten (genauer: Die Kinder klagen, vertreten durch das Jugendamt, gegen den Vater). Sie kann aber, auf Grund des verwandschaftsverhältnisses die Zeugenaussage verweigern. Damit ist für sie 'der Keks gelutscht'.
Zum zweiten handelt es sich um ein Missbrauchsverfahren. Der typische Verlauf, wenn es dazu kommt, wurde hier schon mehrfach gepostet.

Gruß
Morb


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