Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Erzähl du mir nix von Seriosität

Morb, Monday, 25.10.2004, 23:12 (vor 7773 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Erzähl du mir nix von Seriosität von Maesi am 25. Oktober 2004 19:36:50:

Hallo Maesi,

Joerg hat voellig korrekt dargelegt, dass Vergewaltigung in der Ehe nicht immer ein Straftatbestand war. Dies hatte selbstverstaendlich Auswirkungen auf die Polizeistatistiken, als das neue Delikt hinzukam.

Das ist weder falsch, noch richtig.
Mag sein, dass 'Vergewaltigung in der Ehe' nie Straftatbestand war, aber Vergewaltigung ist und war immer einer.
Du kannst sicher Urteile zitiern, in denen ein verheirateter, der Vergewaltigung bezichtigter Mann, freigesprochen wurde. Daraus aber ein 'Recht auf Vergewaltigung' abzuleiten, ist abwegig und gehört in das Rech feministischer Mythen. Es handelt sich dabei um Fehlurteile (so Vergewaltigung wirklich geschehen), in denen die Tat von unfähigem oder unwilligem Richter uminterpretiert wurde in irgend ein 'Recht auf ehelichen Beischlaf', oder wie auch immer.
Es gibt auch keinen Straftatbestand für 'Vergewaltigung auf dem Rücksitz eines roten Golf Cabriolet' oder 'auf einer Aussichtsplattform im Sauerland' oder 'bei Sichtweiten unter 50m', trotzdem ist es Verboten.

Die 'Vergewaltigung in der Ehe'-Kampagne diente damals dem gleichen Zweck wie die 'Gewalt in der Ehe'-Kampagne heute, einzig der gesellschaftlichen Diskreditierung von Männern.

Die Frau, die ihre beiden Kinder erstach, wurde noch nicht einmal angeklagt. Darau lässt sich auch nicht ableiten, dass das erstechen von Kinder erlaubt ist.

Gruß
Morb


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