Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Welchen Geschlechts - Kopftuchverbot

Ekki, Tuesday, 26.10.2004, 20:19 (vor 7772 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Welchen Geschlechts sind die Stuttgarter Intrigen-Seilschaften? von Jolanda am 26. Oktober 2004 16:56:19:

Lieber Garfield

"Sie macht Ernst mit dem Prinzip "keine Toleranz den Intoleranten", z.B. wird auf ihr Betreiben hin in BaWü als erstem Land ein Gesetz für das Kopftuchverbot in den Schulen eingeführt."
Ja, und dabei ist man schon auf das Problem gestoßen, daß davon ja eigentlich auch christliche Nonnen betroffen sind, die in manchen Schulen in ihrer Ordenskleidung unterrichten. Diese Kleidung ist nämlich ebenfalls ein eindeutig religiöses Symbol und darf somit genaugenommen nach diesem neuen Gesetz in Schulen auch nicht mehr getragen werden. Wie stehst du eigentlich dazu? :-)
Freundliche Grüße
von Garfield

...

Gute Frage wegen den Nonnen, habe ich mir so noch gar nie überlegt. Aber für mich ein ganz klarer Fall, das müsste dann auch verboten werden. Ich würde das zwar für genauso unnütz und strunzdumm halten, wie das Kopftuchverbot für moslemische Frauen, ew wäre aber zumindest mal konsequent und nicht so verlogen.
Denn, wenn man seine Religion nicht nach aussen tragen darf, dann gilt das doch wohl hoffentlich für alle Religionen oder?!
Herzlicher Gruss
Jolanda

Hallo allerseits!

Diese Frage wurde von Frau Schavan längst thematisiert, und unabhängig davon, wie man selbst dazu steht, kann man sich nur darüber wundern, wie Frau Schavan hier rumeiert:

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Ausnahmen für den Religionsunterricht

Ausnahmen vom Verbot religiöser Symbole gelten für den Religionsunterricht, so dass dieser auch von katholischen Nonnen erteilt werden kann, sowie für die Ausbildung von Referendaren. In dem vom Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof mit ausgearbeiteten Gesetzentwurf heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt." Kinder dürften weiter in die Schule mit Kopftuch kommen, betonte Schavan.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0%2C1185%2COID2461262_REF1%2C00.html

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Also, Nonnen dürfen sowieso und Moslems, solange sie Kinder sind? Ist "Kind" hier als Mensch bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zu verstehen, oder als Gegensatz zu "Lehrer"? Dem Kontext nach wäre fast Letzteres zu vermuten.

In jedem Fall:

Keine Konsequenz gar nicht.

Kopfschüttelnder Gruß von

Ekki


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