Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Sven74, Saturday, 19.06.2004, 22:18 (vor 7902 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Peter am 19. Juni 2004 17:55:39:

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Frauen wirklich bestraft werden? Wahrscheinlich greift hier wieder das Frauenprivileg. Und wenn diese Frauen im Verfahren wieder auf die Traenendruese druecken, kommen sie sowieso mit einer Geldstrafe von 200 Euro und 40 Stunden Sozialarbeit davon.

Alles unter 3 Monate Gefängnis erschiene mir ungesetzlich. Aber bis zu zwei Jahren wird die Strafe wohl zur Bewährung ausgesetzt, und die Lügnerinnen müssen das Gefängnis leider nicht von innen sehen, anders als der unschuldige Mann.

Zivilrechtlich laesst sich fuer den jungen Mann sicher auch nichts aus der Sache rausholen.

Eine interessante Frage: Hat das Opfer Recht auf Schadensersatz von den bewiesenermaßen lügnerische Zeuginnen? Ich würde das vom Gefühl her bejahen, aber ich kenne dazu nicht die Rechtslage.
Gruß,
Peter

Und eben jedes Urteil ohne Freiheitsstrafe wäre ja eine die Sauerei und wäre damit eine weitere Einladung für andere Frauen.

Aber wir hatten ja erst kürzlich ein Skandalurteil, wo eine Frau erst ihren Ehemann heimtückisch gefesselt hat und dann mit Gerätschaft (weiss nicht mehr genau mit was)um ein Haar umgebracht hätte. Sie hat während ihrer Tat sogar gesagt "dich bring ich um!". Nun weil die Hilfeschreie gehört worden sind, lebt der Mann noch. Was bekommt die Gute?

Richtig, zwei jahre AUF BEWÄHRUNG.

Was lernen wir daraus? Solange die frau den Mann "noch" nicht umgebracht hat, bekommt sie nur eine Bewährungsstafe!


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