Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Daddeldu, Saturday, 19.06.2004, 18:11 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:

Hallo,

ich denke, wir wissen nicht genug über den Fall, um hier den Stab über die Richter zu brechen.

Ich habe natürlich auch meinen Hoffmann gelesen, und weiß, dass bei Vergewaltigung den Frauen oft blind geglaubt wird, teilweise auf die (bestrittene) Aussage nur eines angeblichen Opfers hin. Und das ist ein Skandal.

Aber hier sind auch Umstände zumindest denkbar, die jeden zu dem Fehlurteil verleitet hätten. Vor allem, weil hier eben gleich zwei Frauen eine Vergewaltigung bekundet haben. Zwei Aussagen! Vor allem bei der Freundin seiner Ex fragt man sich doch, was die dazu getrieben hat. Bei der Ex gibt es ja noch ein naheliegendes Motiv, nämlich Rache für das Verlassen. Aber die andere? Soll der Richter wirklich in seinen Freispruch reinschreiben: „Sie könnte die Vergewaltigung erfunden haben, um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun und diese in einer möglichen Racheaktion zu unterstützen.“?

Dass Urteile nur auf Zeugenaussagen gestützt werden, ist gang und gäbe. Wenn das nicht mehr ginge, würden wohl 80 % der Verurteilungen (bezogen auf alle Delikte) wegfallen.

Der Strafrahmen für die beiden Täterinnen ist übrigens erheblich:

Strafrahmen normale Freiheitsberaubung: Geldstrafe oder 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 1 StGB)

Strafrahmen Freiheitsberaubung, die länger als eine Woche gedauert hat: 1 Jahr bis 10 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)

Strafrahmen Falsche uneidliche Aussage: 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 153 Abs. 1 StGB)

Strafrahmen Verleitung zur Falschaussage: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder 3-6 Monate Gefängnis

Strafrahmen Falsche Verdächtigung: Geldstrafe oder 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 164 Abs. 1 StGB)

Gruß,

Daddeldu


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