Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Peter, Saturday, 19.06.2004, 21:08 (vor 7902 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Christian am 19. Juni 2004 17:35:14:

Frage! Haben die verantwortlichen in der Justiz eine volle Mitschuld und sind sie daher eines Justizverbrechens voll mitschuldig zu machen?

Nein, sie sind vor dem Gesetz unschuldig , solange ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein Richter soll im Rahmen der Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen urteilen können. Der Richter soll nicht aus Furcht davor, vielleicht einmal persönlich haftbar gemacht zu werden, Verbrecher zu milde bestrafen, auch wenn sich das Urteil im Nachhinein als falsch herausstellt. Dieses sogenannte Richterprivileg gehört zu unserem Rechtssystem genauso wie 'im Zweifel für den Angeklagten'. Du magst das Richterprivileg nicht nur bei Vorsatz sondern auch bei erwiesener Nachlässigkeit einschränken wollen, aber das ist eine andere Diskussion.

wahrscheinlich wurde nicht mal eine DNA Analyse und ärztlicher Befund durchgeführt, praktisch der Mann nur aufgrund von Aussagen der Frauen verurteilt wurde ->"Schuldig durch Aussage der Frauen!"

Du spekulierst und das nicht einmal gut. Eine DNS-Analyse kann nur die Tatsache eines Geschlechtsverkehrs beweisen, nicht seine Freiwilligkeit, und bei einer Ex-Freundin steht kaum die Tatsache zur Debatte, dagegen die Freiwilligkeit.

Gruß,

Peter


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