Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Martin, Saturday, 19.06.2004, 01:56 (vor 7903 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Odin am 18. Juni 2004 22:47:10:

Fünf Jahre Knast sind IMMER ohne Bewährung. Ich glaub, die Obergrenze liegt bei 3 Jahren, wo es noch Bewährung geben kann.

Zwei Jahre! Aber es ist bei einer gesetzlichen Höchststrafe von fünf Jahren natürlich auch möglich, dass nur drei Jahre ausgesprochen werden oder eben zwei Jahre oder weniger, was dann in der Regel Bewährung bedeutet.


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