Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Ferdi, Saturday, 19.06.2004, 13:11 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:


Hallo Daddeldu!

Stell Dir vor, Du hast zwei Frauen vor Dir, die Dir beide glaubhaft und detailliert erzählen, von diesem Mann vergewaltigt worden zu sein. Leider beide nicht sofort zur Polizei gegangen, weshalb es keine objektiven Spuren mehr gibt. Der Angeklagte steht da und behauptet dreist, er hätte nichts gemacht und könne nicht erklären, wieso die beiden Frauen ihn bezichtigten - bei der Ex vielleicht aus Rache, aber bei der anderen könne er es gar nicht verstehen.
[quote]Würdest Du den dann wirklich nicht verurteilen?
[/quote]

Nein! Ohne Beweise kein Schuldspruch. Ich würde den Mann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" aus Mangel an Beweisen freisprechen. Und die beiden Frauen würde ich fragen, warum sie denn nicht sofort die Polizei eingeschaltet hätten, denn eine Vergewaltigung ist ja nun ein sehr schweres Delikt. Das Rachemotiv halte ich nach allgemeiner Lebenserfahrung durchaus für gegeben, das ist ein Motiv für Frauen, so etwas zu tun, weil es ihnen ja so leicht gemacht wird. Die Komplizin, wahrscheinlich die "beste Freundin", wurde eingeschaltet um der Anschuldigung das Odium eines durch "glaubwürdige" Zeugin bewiesenen Verbrechens zu verpassen.

Wäre es zwingend vorgeschrieben, dass Personen, die solche falschen Anschuldigungen erheben, genau so bestraft würden wie der Angeschuldigte, hätte er die Tat wirklich begangen, dann gäbe es solche Fälle wie in Halle wohl nicht, weil den Frauen das wohl zu gefährlich wäre. Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung beim heutigen Stand der Ermittlungstechnik nicht objektiv beweisbar wäre. Ich habe eher den Verdacht, dass die beamteten, nicht nach Leistung bezahlten Richter einfach nur zu faul sind, um möglicherweise aufwändige und komplizierte Ermittlungen anzustellen. Ist doch viel bequemer nach Schema F vorzugehen: "Vergewaltigung kann nur Mann, Frau ->Opfer, also Mann schuldig". Wumm, Hammer auf den Tisch geknallt. Der Nächste bitte!

Der Fall Halle zeigt doch in schreiender Lautstärke, dass hier dringend juristischer Reparaturbedarf besteht.

Gruss,
Ferdi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum