Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Martin, Saturday, 19.06.2004, 16:10 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Ferdi am 19. Juni 2004 00:30:54:

Hallo Ferdi,
m. W. ist Mord mit den entsprechenden Merkmalen das einzige Delikt, bei dem eine bestimmte Strafe zwingend vorgeschrieben ist, nämlich lebenslänglich. D. h. es ist nicht möglich, dass ein Richter einen Angeklagten des geplanten, heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen an einem arglosen Opfer schuldig spricht und ihm eine zeitlich begrenzte Strafe aufbrummt.
Ansonsten gibt es immer einen Strafrahmen mit Mindest- und Höchststrafe, um verschiedene Nuancen und Umstände des Falles würdigen zu können. Das muss natürlich auch bei vorsätzlicher Falschbeschuldigung der Fall sein. Bei einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe müsste man das als vorsätzliche Freiheitsberaubung werten und ahnden.
Die Gesetze dafür sind da, sie müssen nur konsequent angewandt werden!
Martin


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