Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln...

Peter, Friday, 04.06.2004, 20:17 (vor 7917 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln... von Magnus am 04. Juni 2004 17:06:32:

Aus diesem Grund gibt es ja die von mir erwähnten "bestehenden Zweifel", die dann auftreten, wenn man Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatte. Vor Gericht muss sie es dann erstmal glaubhaft rüberbringen, dass zu vom Geschlechtsverkehr mit dem anderen Mann nichts mitbekommen hat.

Einige Versuche:
- Der Geschlechtsverkehr passte aber nicht zum berechnete Geburtstermin.
- Wir haben Kondome benutzt, weil ich von ihm kein Kind wollte.
und (etwas schwaecher):
- Alle haben bei der Geburt gesagt, wie aehnlich er meinem Mann ist.
Dabei wird so mancher Richter weich.

Ein solches Gesetz waere wie ein Gesetz gegen Seitensprung, moeglich zwar aber aehnlich wirksam wie ein Sieb zum Wasserschoepfen. Der Lohn des Vergehens ist augenblicklich und die Entdeckung ist weit weg und eine Bestrafung unwahrscheinlich. Solche Gesetze hoehlen das Vertrauen in das Recht aus, ich lehne sie deshalb ab.

Gruss,

Peter


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