Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich würde das Gesetzlich so regeln...

Magnus, Friday, 04.06.2004, 18:48 (vor 7917 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Vaterschaftstest von ChrisTine am 03. Juni 2004 07:12:33:

1. Die Mutter hat die Pflicht, einen biologischen Vater anzugeben. Ein Test dafür ist aber nicht notwendig.

2. Eine Mutter, die wissentlich einen falschen Vater angibt oder trotz bestehender Zweifel den falschen biologischen Vater angibt, macht sich strafbar und sollte mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.

3. Wenn der biologische Vater nicht bekannt ist, kann "Unbekannt" angegeben werden.

Das Ziel dieses Vorschlags wär das Verhindern von Inzest und das Verbreiten von Erbkrankheiten. Das Verhindern von Inzest wäre nicht garantiert, wenn der biologische Vater nicht bekannt ist. Desweiteren gefährdet die Mutter das Kind enorm, insbesondere wenn es um: Notoperationen, Blut-, Knochenmark und Organspende geht. Angenommen das Kind benötigt eine Niere und die Mutter kommt für die Spende nicht in Frage, dann bleibt z.B. der biologische Vater übrig. Wenn diese unbekannt ist oder falsch angegeben wurde, ist es eventuell nicht möglich, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten.
Ebenso könnte der tatsächliche biologische Vater z.B. eine erblich bedingte Krebserkrankung haben. Das Kind hätte in diesem Fall ein Anrecht auf eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung. Die falsche Angabe sowie das Unterschieben eines Kuckuckskindes macht aber diese Vorsorge eventuell zu nichte, so dass Kreb vielleicht erst viel später erkannt wird und das Kind sogar stirbt. In diesem Falle sollte auch die Mutter hart bestraft werden, da dies eventuell zu verhindern gewesen wäre.
Ebenso kann eine Kreberkrankung des sozialen Vaters zu unnötigen Vorsorgeuntersuchungen und zu einer psychischen Belastung des Kindes führen.

Diejenige, die private Vaterschaftstests sogar verhindern will, macht sich in meinen Augen strafbar. Vielleicht sollte man eine Anzeige deswegen machen - wegen Strafvereitelung (StGB § 169.) und wegen Inzest-förderung.

Aus diesen Grund wäre ich sogar für eine Petition, die einen Vaterschaftstest obligatorisch macht. In der Massenabfertigung kostet er effektiv vielleicht nur noch 50-100 Euro. Die Rechtfertigung für so einen Test ist - wie oben verdeutlicht - leicht zu begründen: das Ego der Mutter oder des Vaters muss in dem Fall dem Recht des Kindes auf seine Identiät weichen! Schließlich geht es auch um die Gesundheit und die ärztliche Behandlung des Kindes!

Magnus


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