Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln...

Peter, Friday, 04.06.2004, 19:53 (vor 7917 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Ich würde das Gesetzlich so regeln... von Magnus am 04. Juni 2004 15:48:21:

1. Die Mutter hat die Pflicht, einen biologischen Vater anzugeben. Ein Test dafür ist aber nicht notwendig.
2. Eine Mutter, die wissentlich einen falschen Vater angibt oder trotz bestehender Zweifel den falschen biologischen Vater angibt, macht sich strafbar und sollte mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Frau will glauben, dass der eine Mann der Vater ist und nicht der andere, und tut es dann auch. In diesem Fall koennte ein Gericht die Falschangabe einer Frau als nicht strafbar werten, weil sie nicht wider besseres Wissen und Gewissen gehandelt hat. Wenn sich das rumspraeche (und das wird es tun), waere das Gesetz wertlos, weil alle Frauen diese Ausrede benutzten, auch die bewussten Luegnerinnen.

3. Wenn der biologische Vater nicht bekannt ist, kann "Unbekannt" angegeben werden.

Warum Aerger mit dem geliebten Mann riskieren, wenn die Strafandrohung substanzlos erscheint (s.o.).

Biologisch ist die Mutter bei dieser Angabe nicht auf Wahrheit getrimmt, sondern auf Liebe, genauso wie ein Ehebrecher bei Seitenspruengen. Dagegen kannst du keine Gesetze verabschieden. Da hilft nur ein Test.

Aus diesen Grund wäre ich sogar für eine Petition, die einen Vaterschaftstest obligatorisch macht. In der Massenabfertigung kostet er effektiv vielleicht nur noch 50-100 Euro. Die Rechtfertigung für so einen Test ist - wie oben verdeutlicht - leicht zu begründen: das Ego der Mutter oder des Vaters muss in dem Fall dem Recht des Kindes auf seine Identiät weichen! Schließlich geht es auch um die Gesundheit und die ärztliche Behandlung des Kindes!

Ein obligatorischer Test waere ein Alternative zum regulierten Verfahren, wie ich es vorschlug. Was aber, wenn der Vater keinen Test will - sein Erbgut ist ja zur Analyse erforderlich? Ich glaube nicht, ein Zwangstest waere hier durchsetzbar.

Gruss,

Peter


gesamter Thread:

 

powered by my little forum