Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest - mein Vorschlag einer fairen Regelung

Odin, Friday, 04.06.2004, 15:10 (vor 7917 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest - mein Vorschlag einer fairen Regelung von Peter am 03. Juni 2004 22:14:25:

6) Wenn dem Vater nachgewiesen wird, dass er schon laenger als zwei Jahre vor dem Vaterschaftsprozess Anlass hatte, an seiner Vaterschaft zu zweifeln, kann er seinen Vaterschaftsprozess nicht gewinnen, er bleibt rechtlicher Vater.

Das sehe ich nicht so. Schließlich kann der "Vater" nichts unternehmen wollen, um eine bestehende Ehe nicht zu gefährden. Das finde ich gut und förderungswürdig. Wenn jedoch Jahre später die Ehe im Eimer ist, sieht die Sache anders aus. Alimente für ein Kind, das nicht von ihm ist, zu zahlen, kann man ihm nicht zumuten.

Ich bin auch dagegen, daß die Mutter von dem Gentest erfährt. Es soll in der Entscheidung des Mannes sein, was er mit dem Ergebnis tut. Der Vorteil eines anonymen Tests besteht ja gerade darin, daß die Ehe dadurch nicht belastet wird und er trotzdem Sicherheit gibt.


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