Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln...

Magnus, Friday, 04.06.2004, 20:14 (vor 7917 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln... von Peter am 04. Juni 2004 16:53:21:

Ein obligatorischer Test waere ein Alternative zum regulierten Verfahren, wie ich es vorschlug. Was aber, wenn der Vater keinen Test will - sein Erbgut ist ja zur Analyse erforderlich? Ich glaube nicht, ein Zwangstest waere hier durchsetzbar.

Mann muss erstmal verstehen, worum es beim besagten Test geht: ausschließlich um das Kind und dessen eventuelle medizinische Versorgung. Wir kommen in ein Zeitalter hinein, in dem aufgrund der Vorfahren eventuelle Krankheitsbilder bestimmt werden koennen und denen man dementsprechen entgegenwirken kann - auch vorsorglich. Sei es Kreb oder Diabetis, Bluterkrankheit, Farbenblindheit, Leukämie etc. Es ist absolut unverantwortlich, dem Kind den biologischen Vater vorzuenthalten - aus rein medizinischer Sicht. Ich bin der Ansicht, dass der, der den biologischen Vater verschleiern will, sich strafbar macht und streng bestraft werden muss. Also sowohl derjenige Mensch, der private Vaterschaftstest verhindern will, als auch die biologischen Väter, die keinen Test machen wollen oder die Mütter, die trotz bestehender Zweifel (mit anderm Geschlechtsverkehr), keinen Test durchführen ließen und zur Aufklärung beitrugen...

Magnus


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