Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest - mein Vorschlag einer fairen Regelung

Garfield, Friday, 04.06.2004, 13:59 (vor 7917 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest - mein Vorschlag einer fairen Regelung von Peter am 03. Juni 2004 22:14:25:

Hallo zusammen!

Es gibt da noch einen wesentlichen Aspekt:

Ich halte es ebenfalls für bedenklich, genetische Daten zu erfassen und zu speichern. Jedoch nur dann, wenn sie gemeinsam mit Daten zur dazugehörigen Person erfaßt und gespeichert werden. Denn nur dann kann man diese Daten einer konkreten Person zuordnen, und nur dann können sie mißbraucht werden.

Wenn jetzt jemand privat einen Gentest machen läßt, dann ist es aber gar nicht nötig, zusammen mit der Probe auch irgendwelche persönlichen Daten anzugeben. Es reicht völlig aus, wenn das Labor zwei Proben bekommt und weiß, welche vom Kind und welche von einem Elternteil stammt. Man könnte so einen Test sogar über eine dritte Person in Auftrag geben, und dann gäbe es für das Labor keine effektive Möglichkeit, herauszufinden, von welchen Personen die Proben stammen. Man müßte da schon einen Detektiv engagieren, um mit noch nicht einmal 100%iger Sicherheit herauszufinden, von wem die Proben stammen. Sowas lohnt sich einfach nicht, und deshalb wird es wohl auch kaum jemand tun. Für irgendwelchen Mißbrauch sind genetische Daten ohne Personenbezug aber wertlos. Deshalb wird dann auch niemand ein Interesse daran haben, solche Daten illegal zu speichern oder sie sich illegal zu beschaffen.

So stellen private Gentests tatsächlich gar keine Beeinträchtigung für eine Person da.

Anders sieht das mit den offiziellen Gentests aus, die von einem Gericht angeordnet werden können. Für ein Gerichtsverfahren muß die Identität der Personen zweifelsfrei klar sein. Zwar müssen die Personen-Daten dem Labor nicht übergeben werden, aber es ist vor der Übergabe nicht möglich, die Proben ohne Personen-Daten zu nehmen und aufzubewahren. Das gibt natürlich genügend Möglichkeiten zum Mißbrauch. Da ist es dann sehr wohl möglich, genetische Daten inklusive Angaben zur Person illegal zu speichern, und solche Daten sind dann auch zum Schaden der jeweiligen Person verwendbar.

Auch deshalb sehe ich in diesem geplanten Gesetz auch in Bezug auf die Datenschuztproblematik einen Rückschritt im Vergleich zur jetzigen Praxis.

Freundliche Grüße
von Garfield



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