Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln...

Magnus, Friday, 04.06.2004, 20:06 (vor 7917 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Ich würde das Gesetzlich so regeln... von Peter am 04. Juni 2004 16:53:21:

1. Die Mutter hat die Pflicht, einen biologischen Vater anzugeben. Ein Test dafür ist aber nicht notwendig.
2. Eine Mutter, die wissentlich einen falschen Vater angibt oder trotz bestehender Zweifel den falschen biologischen Vater angibt, macht sich strafbar und sollte mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Frau will glauben, dass der eine Mann der Vater ist und nicht der andere, und tut es dann auch. In diesem Fall koennte ein Gericht die Falschangabe einer Frau als nicht strafbar werten, weil sie nicht wider besseres Wissen und Gewissen gehandelt hat. Wenn sich das rumspraeche (und das wird es tun), waere das Gesetz wertlos, weil alle Frauen diese Ausrede benutzten, auch die bewussten Luegnerinnen.

Aus diesem Grund gibt es ja die von mir erwähnten "bestehenden Zweifel", die dann auftreten, wenn man Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatte. Vor Gericht muss sie es dann erstmal glaubhaft rüberbringen, dass zu vom Geschlechtsverkehr mit dem anderen Mann nichts mitbekommen hat.
Und das sollte schwierig werden.

Magnus


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