Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleiche Tarife sind absolut korrekt!

Nick, Wednesday, 28.04.2004, 02:56 (vor 7955 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Gleiche Tarife sind absolut korrekt! von Martin am 27. April 2004 20:12:30:

Martin, Du verwechselst "individuelles Lebensalter" mit "statistischer Lebenserwartung".

Da niemand weiß, wie alt er (bzw. ein zu Versichernder) tatsächlich werden wird, müssen die Tarife nach der Lebenserwartung berechnet werden. Das ist eine saubere, versicherungsmathematische Angelegenheit.

Es werden ja auch analog andere Kriterien, die die Lebenserwartung beeinflussen, mitberechnet. Wenn jemand z.B. bestimmte Vorerkrankungen hat, dann zahlt er (bei der Rentenversicherung(!), nicht bei der Lebensversicherung!) weniger Beitrag, weil er (wahrscheinlich) früher stirbt.

Deine vermutete Analogie zur "Quotenregelung" ist deshalb abwegig. Versicherungsmathematik ist keine esoterische Geheimwissenschaft, sondern steht gediegen auf festem Fundament.

Die Beitragsgleichheit in der staatliche Renten-"Versicherung" ist etwas völlig anderes, da es sich im Grunde nicht um eine (echte) Versicherung handelt, sondern um ein Solidarsystem, bei dem die individuellen Lebens-Risiken (hier: Altersarmut) auf die Allgemeinheit umgelegt werden, noch dazu über 3 Generationen hinweg (jedenfalls sollte es so sein, in der Theorie).

Also: in der privaten Rente zahlt man für das (sauber errechnete) individuelle Risiko, in der staatlichen Renten-"Versicherung" hingegen Beiträge, und zwar anteilig, für die Renten der heutigen Alten. Es sind zwei grundsätzlich unvergleichbare Prinzipien!

Feministinnen nutzen solche Begriffsunklarheiten aus, um ihre Klientel zu versorgen und Kritik abzuwehren. Darauf bist du gerade reingefallen.

Gruß an dich
vom Nick


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