Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichberechtigung bei Riester-Rente?

Joseph S, Wednesday, 28.04.2004, 02:01 (vor 7955 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Gleichberechtigung bei Riester-Rente? von Garfield am 27. April 2004 18:43:28:

Hallo Garfield,

die private und die gesetzliche Rentenversicherung haben unterschiedliche Berechnungsweisen.
Die gestzliche funktioniert so, wie Du es hier beschrieben hast. Bei der privaten werden die
Beiträge für jeden Einzelnen angespart, und diese werden im Rentenalter abzüglich dessen, was
die Versicherung für ihren Geschäftsbetrieb verbraucht, wieder ausgezahlt. Ein Ausgleich findet
zwischen den Versicherten nur darüber statt, daß das über die Lebenserwartung kalkuliert wird.
Die unterdurchschnittlich lang leben, zahlen drauf, und die überdurchschnittlich lang leben,
kassieren das. Den Nachwuchs brauchen die eigentlich nur zum Erhalt der Masse der Versichtertn,
die nötig ist, um den Wahrscheinlichkeitsausgleich sicherzustellen.

Analoges gilt auch für die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen.

Das Problem bei diesem kapitalbildenden System liegt darin, daß das Kapital per Inflation
entwertet werden kann. Das ist bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung wahrscheinlich.
Wenn die jetzigen Sparer im Rentenalter sind, erhöhen sie die Nachfrage mit dem Angesparten,
während sie nichts für das Angebot an Dienstleistungen und Waren tun wollen, was nach einfachen
ökonomischen Regeln zu Preissteigerungen führen muß.

Die Frage mit dem Bonus ist die, ob die Versicherung jemand findet, der willens und fähig ist,
das Kapital mit entsprechenden Zinsen auszuleihen und zurrückzuzahlen. Das kann je nach
Wirtschaftslage mißlingen.

Somit mache ich mir allerdings auch keine Hoffnungen auf eine Rente, die zu mehr als dem
Allernötigsten reicht.

Gruß
Joseph


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