Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Suchanfrage

XRay, Wednesday, 21.04.2004, 15:19 (vor 7961 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Suchanfrage von Jörg Rupp am 20. April 2004 13:24:21:

Soweit ich das in Erinnerung habe, wird von einer
Erwerbsobliegenheit i.d.R. erst ab etwa dem 8ten Lebensjahr
des Kindes ausgegangen (je nach OLG auch später).
Wenn du vielleicht deine Recherche hättest vorlegen können,
bevor das Urteil ergangen ist, dann wären deine Aussichten
etwas zu bewegen vielleicht größer gewesen.
So wie du die Lage beschreibst, dürfte die Angelegenheit
- jedenfalls im Moment - relativ aussichtslos sein.
Du darfst dir natürlich die Mühe machen und herausfinden,
ob das tatsächlich so ist. IMHO wäre es aber sinnvoll "einfach"
noch 2 oder 3 Jahre zu warten und dann nochmal Anlauf zu
nehmen. Deine Energie könntest du aussichtsreicheren
Themen widmen. Inwieweit du auf den Unterhalt angewiesen bist,
entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Verbessere, was du verbessern kannst.
Akzeptiere, was du nicht ändern kannst
und mach das Beste draus.
Habe die Weisheit, das eine vom anderen
zu unterscheiden.


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