Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II Berechnungssätze

guest2, Friday, 09.01.2009, 19:13 (vor 6193 Tagen) @ Sven

Nochmal: Das Problem an ALG2 ist - zumindest für Singles - ganz sicher
nicht die Höhe der Leistung. Sobald eine wie auch immer geartete
Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sieht das jedoch ganz anders aus.

Verstehe ich nicht ganz.
1) Zu den "wie auch immer" gearteten Bedarfsgemeinschaften gehoeren ja auch die vieldiskutierten unehelichen ohne Kinder - die kann man/frau aber aufloesen, wenn's mit 2x single-Satz angeblich alles Sahne ist.

2) Auch sonst verstehe ich so nicht, wieso das unbedingt so sein soll - verbraucht Dein Kuehlschrank signifikant mehr Strom, wenn da zwei Leute draus futtern, verdoppelt die Telekom die Grundgebuehr, verlangen Verkehrsbetriebe seit neuem fuer Kinderfahrkarten den Erwachsenensatz, sind Anziehsachen fuer erwachsene Maenner (zum Beispiel) seit neuem derartig billig zu kriegen wie Kindersachen

Und darauf
konzentriert sich auch die momentane Kritik bezüglich der "Bedarfsdeckung".

Nein. "Nicht Bedarfsdeckend" ist ALG II nach diesem Urteil im Sinne der Unterhaltsgesetze, wobei es dabei wiederum gar nicht so sehr um die Hoehe geht, sondern vor allem um den Umstand, dass der Staat gern dem (chronisch kranken) Mann sein Krankengeld vollstrecken will.

Natuerlich bis runter auf den Selbstbehalt, "Bedarfsdeckend" interessiert ja nur bei Anspruchsberechtigten, nicht bei Zahlungspflichtigen - wen interessiert's, dass er jahrelang die Kassen gefuettert hat.


MfG


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