Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nichtwissen macht auch nichts...

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 16:26 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Balduin!

"Dazu können einmalige Leistungen wie Darlehen, Geld- oder Sachleistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Hausgeräte und für Bekleidung beantragt werden."

Letzteres gehört in die Abteilung Wohnungslose oder von Wohnunglosigkeit Bedrohte.

Nicht ganz - wenn Möbel oder Haushaltsgeräte defekt werden, zahlt das Amt auch Ersatz.

Freundliche Grüße
von Garfield


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