Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Christine ⌂, Thursday, 08.01.2009, 16:57 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo ChrisTine!

Wenn ALG II nicht bedarfsdeckend ist, dann frage ich mich doch, wie dann
die vielen ALG II-Empfänger überleben und wieso gar nicht wenige von ihnen
sich in ihrer Situation gar nicht so unwohl fühlen...

Ich kenne Leute, die ALG II beziehen, und keinerlei sonstiges Einkommen
haben. Die sind nicht reich und haben in ihren Wohnungen auch nichts
Wertvolles herumstehen. Die haben auch keine Autos - aber die brauchen sie
ja auch nicht. Und sie können sich Zigaretten leisten, und auch solche
Sachen wie z.B. eine Perle in den Zähnen. Und keiner von ihnen macht
Anstalten, sich einen Job zu suchen (womit sie aber allesamt auch nicht
wesentlich mehr verdienen würden, weshalb ich das gut nachvollziehen kann).
Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend
wäre???

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield,

ob ALG II bedarfsdeckend ist oder nicht, kann ich persönlich nicht beurteilen.
Wenn ich aber unser aller Bundeskanzlerin und ihre Aussagen bedenke, diese gegen die Aussage des BGH im vorliegenden Urteil stelle, dann frage ich mich, wie das "zusammen gehen" kann?
Ist ALG II nun bedarfsdeckend oder ist es nur für Mütter nicht bedarfsdeckend, von letzterem hatte der BGH allerdings nichts geschrieben.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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